Behörden zur Meldepflicht
Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung, der zuständigen Behörden und deren Handhabung in Sachen Bestandsveränderung (also Anmeldung und Abmeldung von Tieren) sowie der Fotodokumentation und der Umgang mit gefundenen Schildkröten.
Ein großes Dankeschön geht an die Mitglieder des Schildkrötenforums, welche bei der Erstellung der nachfolgenden Liste tatkräftig mitgeholfen haben!
Vielen Dank dafür! :)
Baden-Württemberg
Zuständigkeit
Regierungspräsidien bzw. Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Anmeldung innerhalb eines Monats
formloses Schreiben mit Cites-Kopie / Kaufbescheinigung mit Kaufdatum
Tübingen: Fotos von Carapax und Plastron 9x13
In Tübingen sehr pingelig mit den Fotos
in Stuttgart nicht
Man erhält keine Rückmeldung der Behörde.
Fotodokumentation
Bis 500g einmal im Jahr, danach alle 5 Jahre, immer mit Datum. Manche Behörden verlangen alle 2 Jahre die unaufgeforderte Zusendung der Fotos.
Umgang mit Fundtieren
Bei Fundtieren benötigt man einen Nachweis des Finders.
Das Tier wird danach GEDULDET
Bayern
Zuständigkeit
Landratsämter bzw. Untere Naturschutzbehörden
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Angabe von Art und Geschlecht
Fotodokumentation
Fotos des Rücken- und Bauchpanzers der Tiere alle 2 Jahre.
Bei Nachzuchten muss ein „Zuchtbuch“ geführt werden, von dem jedes Jahr eine Kopie gefordert wird.
Umgang mit Fundtieren
Fundtiere gehen nach einem Jahr in den Besitz des Finders über
Berlin
Zuständigkeit
?
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
?
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
Brandenburg
Zuständigkeit
Landesumweltamt Brandenburg
Außenstelle Potsdam
Ö1.3 - Artenschutzvollzug
Berliner Str. 21 - 25
14467 Potsdam
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Formloses Schreiben mit Beifügung der EU-Bescheinigung und einer Kopie der Fotodokumentation
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
Bremen
Zuständigkeit
?
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
?
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
Hamburg
Zuständigkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Naturschutzamt
Billstraße 84
20539 Hamburg
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Anmeldung unverzüglich
Bestandsanzeige: Formular zum Herunterladen
Fotodokumentation
(nennt sich in Hamburg "Reptilienpass")
Bauch- und Rückenpanzer, zeitliche Abstände nicht vorgegeben.
Umgang mit Fundtieren
?
Hessen
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Darmstadt und
Regierungspräsidium Gießen
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
unverzügliche schriftliche Mitteilung mit Kopie der EG-Bescheinigung und (wenn sie der Behörde noch nicht vorliegen) den Fotos der Tiere. Einige Behörden verlangen auch das Original der EG-Bescheinigung. Die Originale erhält man nach Einsichtnahme zurück. Man bekommt von der Behörde 1x im Jahr eine aktuelle Bestandsliste.
Wenn Nachweise nicht erbracht werden, erfolgen gelegentlich Kontrollen durch die Behörde.
Fotodokumentation
Bilder von Bauch und Rückenpanzer,
auf Karopapier o. mit Zollstock/Lineal,
frontal und bildfüllend,
9 x 13 cm groß,
scharf und gut ausgeleuchtet d.h. ohne Schattenbildung.
Ergänzt werden die Bilder durch:
Größe und Länge
Gewicht,
Geschlecht,
Alter,
Eventuelle Besonderheiten.
1. Fotosatz im Schlupfjahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter 1- 3 Monate
2. Fotosatz im 1. Jahr, Frühjahr (März- Mai), geeignetes Fotoalter ca. 8 Monate
3. Fotosatz im 1. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 14 Monate
4. Fotosatz im 2. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 26 Monate
5. Fotosatz im 3. Jahr, Herbst (September- November), geeignetes Fotoalter ca. 36 Monate.
Monate. Danach ist bis zur Geschlechtsreife eine jährliche Dokumentation fortzuführen. Bei erwachsenen Tieren reicht ein Abstand von fünf Jahren, um Veränderungen zu dokumentieren.
Bei Nachzuchten muss ein Zuchtbuch oder Nachweisbuch geführt werden, von dem jedes Jahr eine Kopie gefordert wird.
Umgang mit Fundtieren
Ein Antrag auf Befreiung vom Besitzverbot - in dem geschildert wird, wo und wie man das Tier gefunden hat und was unternommen wurde, um den Besitzer ausfindig zu machen - muss gestellt und genehmigt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
?
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
?
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
Niedersachsen
Zuständigkeit
NLKWKN
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Angaben zu Art, Geschlecht, Alter, Herkunft, Vorbesitzer und Erwerbsdatum auf Formblatt zum Herunterladen oder formlos Veränderungen sind jeweils zum 1.3. und 1.9. zu melden. Man erhält keine Rückmeldung der Behörde.
Fotodokumentation
Fotos des Bauchpanzers mit Gewichtsangabe auf Formblatt:
im 1. Lebensjahr halbjährlich, im 2.-10. Lebensjahr jährlich, ab dem 11. Lebensjahr alle 5 Jahre
aber auch mal so: Rückenpanzer im 1. Lebensjahr alle 3 Monate, im 2.-10. Lebensjahr jährlich, ab dem 11. Lebensjahr alle 5 Jahre
Umgang mit Fundtieren
Fundtiere werden grundsätzlich beschlagnahmt.
Nordrhein-Westfalen
Zuständigkeit
Untere Landschaftsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Angaben zu Art, Geschlecht, Alter, Herkunft, Vorbesitzer, Erwerbsdatum, mit Herkunftsnachweis auf Formblatt zum Herunterladen oder formlos auch per E-Mail Formular Neuanmeldung oder Formular für Bestandsveränderungsanzeige
Bei einigen Behörden scheint sogar eine telefonische Anmeldung zu reichen z. B. beim "Amt für Planung und Umwelt" in Heinsberg
Es gibt eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung per Post.
Insgesamt sind die Behörden in NRW kooperativ, unproblematisch und geben hilfreiche Informationen auf ihren Internetseiten.
Fotodokumentation
Bauch- und Rückenpanzer
Jungtiere alle 2 Jahre
adulte alle 5 Jahre
Umgang mit Fundtieren
Findet man eine Schildkröte, verständigt man das Tierheim und die zuständige Behörde. Die Behörde entscheidet über den weiteren Verbleib.
Rheinland-Pfalz
Zuständigkeit
Untere Landespflegebehörden der Kreise und kreisfreien Städte
(Kreis- oder Stadtverwaltung Abtlg. Artenschutz)
Stadt Mainz: Anmeldung beim Umweltamt der Stadt Mainz
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Formloses Schreiben mit Beifügung der EG-Bescheinigung und einer Kopie der Fotodokumentation
Fotodokumentation
Fotos von Bauch- und Rückenpanzer nach 1, 3, 5 Jahren, danach bei Schildkröten über 500g alle 5 Jahre unaufgefordert einreichen!
Umgang mit Fundtieren
unproblematisch, nur anmelden
Saarland
Zuständigkeit
Zentrum für Biodokumentation
Am Bergwerk 10
66578 Schiffweiler
Tel. 0681/501-00
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Vordrucke sind über die Behörde erhältlich.
An-/Abmeldung mit Kopie der EG-Bescheinigung und Fotodokumentation
Fotodokumentation
Bis zu einem Alter von 5 Jahren (Einzelfoto) nach 1-3 Monaten, 8 Monaten, 14 Monaten, 26 Monaten, 38 Monaten, 60 Monaten und ab einem Alter von 5 Jahren mittels Fotodokumentation, die alle 5 Jahre zu erneuern ist.
Umgang mit Fundtieren
?
Sachsen
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Dresden, Chemnitz oder Leipzig
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Der zuständigen Behörde muss die Bestandsveränderung unverzüglich mit einem Schreiben mitgeteilt werden. Diesem muss eine Kopie der EG-Bescheinigung und der Fotodokumentation beiliegen.
Fotodokumentation
In Sachsen müssen von den Schildkröten je 2 Bilder von Bauch- und Rückenpanzer angefertigt werden. Beide Anfertigungen werden zur Behörde geschickt.
Umgang mit Fundtieren
?
Sachsen-Anhalt
Zuständigkeit
CITES-Büro des Landes Sachsen-Anhalt
Zerbster Str. 7
39264 Steckby
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
Sollen Tiere, die schon vor der CITES-Dokumentenpflicht beim Besitzer waren, gemeldet werden, müssen Nachweise wie alte Fotos oder Zeugendokumente mit Unterschrift eingereicht werden.
Fotodokumentation
Bis zu einem Gewicht von 500g jährlich ein Foto vom Bauchpanzer
ab einem Gewicht von 500g alle 5 Jahre ein Foto vom Bauchpanzer
Auf der Rückseite des Fotos muss die Art, das Geschlecht, Geburtsdatum, momentanes Gewicht und lfd. Nr. der Tierbestandsmeldung eingetragen sein.
Umgang mit Fundtieren
?
Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
?
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
?
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
Thüringen
Zuständigkeit
?
Bestandsveränderung (Anmeldung, Abmeldung)
?
Fotodokumentation
?
Umgang mit Fundtieren
?
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